Partnerschaftsvertrag

Im Rahmen des Urwaldfestes haben am Abend des 4. Mai 2002 die Projektpartner, vertreten durch den Umweltminister Stefan Mörsdorf, den NABU-Vorsitzenden Ulrich Heintz und Michael Klein von SaarForst vertreten, eine Partnerschaftsvereinbarung unterzeichnet. In diesem Vertrag werden im wesentlichen die Ziele des Projektes und die Art und Weise der Zusammenarbeit geregelt und festgeschrieben.

Partnerschaftsvertrag

Vereinbarung über die Durchführung des Projektes
"Urwald vor den Toren der Stadt"
durch den NABU Saarland, das Ministerium für Umwelt des Saarlandes sowie den SaarForst Landesbetrieb

Präambel

Im Wissen und in der Erkenntnis um die Bedeutung von Wäldern für die Erholung der Menschen, um den Eigenwert der Natur, um das Defizit an vom Menschen unbeeinflussten natürlichen Ökosystemen als wissenschaftliches Anschauungsobjekt, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, als Modell für eine dauerhaft umweltgerechte Forstwirtschaft und auch als faszinierendes Erlebnis sind sich die Beteiligten einig, das Waldschutzgebiet Steinbachtal/Netzbachtal in den Abgrenzungen der gleichnamigen Naturwaldzelle im Besitz von SaarForst Landesbetrieb künftig aus der forstwirtschaftlichen Nutzung zu entlassen. Die beteiligten Partner verpflichten sich gemeinschaftlich, dieses einzigartige Zukunftsprojekt im Rahmen ihrer jeweiligen Kräfte und Möglichkeiten zu fördern, zu unterstützen und fachlich sowie personell zu begleiten. Die bereits im Jahre 1997 unterzeichnete Vereinbarung soll mit dieser partner­schaftlichen Grundlage auf eine neue Gebietskulisse bezogen werden, für welche dann auch eine gemeinsame Verantwortung übernommen wird.

Die Stärken des NABU Saar mit seiner lokalen Verankerung, seiner organisatorischen Flexibilität sowie dem ehrenamtlichen Engagement, des Ministeriums für Umwelt mit seiner politischen Ebene und Gewährleistung von Projektkontinuität sowie von SaarForst Landesbetrieb mit seiner Fachkompetenz für den Wald und der damit verbundenen administrativen Struktur sollen künftig für den „Urwald vor den Toren der Stadt“ gebündelt werden. Diese gemeinsame Stärke wird bei allen Schritten und Maßnahmen dieses Projektes gemeinsam kommuniziert.

Im Bewusstsein um die Erwartungen der Gesellschaft erklären sich die Partner gemeinsam bereit, das Waldschutzgebiet zu einem für die Öffentlichkeit erlebbaren Bestandteil der Waldgeschichte unseres Landes werden zu lassen und damit vor allem nachkommenden Generationen erstmalig die Chance zu eröffnen zu beobachten, zu sehen und mitzuerleben, wie die Natur den Wald baut.

§ 1 Ziel der Vereinbarung

Der NABU Saarland, das Ministerium für Umwelt des Saarlandes sowie der SaarForst Landesbetrieb - nachfolgend jeweils Partner genannt - verpflichten sich zur gemeinsamen Durchführung der Ziele:

  • Im Waldschutzgebiet jegliche Holznutzung einzustellen und die Entwicklung zu natürlichen Waldgesellschaften zuzulassen.
  • Die Erlebbarkeit dieses Prozesses für die Öffentlichkeit zu gewährleisten.


Zur Erreichung dieser Ziele streben die Partner an,

  • Einrichtungen vorzuhalten, welche diesen langfristigen Prozess für die Bevölkerung sichtbar und attraktiv gestalten;
  • eine diesen Zielen angepasste und attraktive Infrastruktur vorzuhalten und funktionstüchtig zu halten;
  • die Erreichbarkeit des Waldschutzgebietes über ein öffentliches Verkehrssystem zu fördern;
  • die für die Erreichung der Ziele notwendigen Finanz- und Personalressourcen gemeinsam vorzuhalten.


§ 2 Dauer der Vereinbarung

Die Partner schließen diesen Vertrag auf unbefristete Zeit. Sie tragen damit der Tatsache Rechnung, dass auch die Entwicklung des vom Menschen genutzten Waldschutzgebietes hin zu einem Urwald nicht von einer zeitlichen Befristung eingegrenzt werden kann.

§ 3 Arbeitsteilung

Die Partner übernehmen im Entwicklungskonzept für das Projekt „Urwald vor den Toren der Stadt“ keine festgefügten Aufgabenbereiche. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, ihre jeweiligen Stärken in die konzeptionelle Entwicklung einzubringen, um sie auch nach außen gemeinsam wirksam werden zu lassen. Sie sind sich darin einig, dass die Umsetzung und Konkretisierung aller Aufgaben kooperativ erfolgen wird. Die noch zu bildende Organisationsstruktur wird von den Partnern gemeinsam getragen. Im Innen- und Außenverhältnis tritt diese Organisationsstruktur ausschließlich unter dem gemeinsamen Erscheinungsbild und der gemeinsamen Verantwortung auf.


§ 4 Organisationsstruktur

Die Partner werden eine gemeinsame Organisationsstruktur anstreben, über die sie sich in einem gesonderten Vertragswerk einigen. Die Entscheidung über die Art und Weise dieser Organisationsstruktur treffen die Partner gemeinschaftlich und einvernehmlich.


§ 5 Gleichrangigkeit

Die von den Partnern angestrebte Arbeitsweise innerhalb der noch zu wählenden Organisationsstruktur soll unabhängig von der Organisationsform so aufgebaut sein und entwickelt werden, dass alle darin einzubindenden Personen bzw. Mitarbeiter/innen mit gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet sind. Dies betrifft ihre jeweiligen fachlichen bzw. arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb der Organisationsstruktur. Unberührt davon bleiben eventuell bestehende Dienstrechtsverhältnisse, welche durch diesen Vertrag nicht tangiert werden.

Innerhalb der noch zu bildenden Organisationsstruktur wird es eine - in einem noch zu befristenden Zeitrhythmus - zu wählende Leitungsebene geben.


§ 6 Urwaldrevier

Der SaarForst Landesbetrieb übernimmt die Verantwortung dafür, dass innerhalb seiner Organisationsstruktur ein eigenständiges Urwaldrevier als Organisationseinheit auf der Gebietskulisse des Planungsprojektes dauerhaft eingerichtet wird. Die Einbindung dieses Urwaldreviers in die Unternehmensstruktur von SaarForst Landesbetrieb bleibt unberührt.

Bei der personellen Besetzung des Urwaldreviers werden die Partner und ihre noch einzurichtende Organisationsstruktur im Benehmen eingebunden. Der/die Revierleiter/in ist Mitglied im Team der noch zu wählenden Organisationsstruktur. Die dienst-rechtlichen Verhältnisse zum Arbeitgeber SaarForst Landesbetrieb bleiben hiervon unberührt.


§ 7 Lenkungsgruppe

Zur strategischen Ausrichtung und Koordination des Gesamtprojektes einigen sich die Partner auf die Einrichtung einer Lenkungsgruppe. Diese Lenkungsgruppe soll den weiteren Fortschritt des Projektes fachlich begleiten und im politischen Umfeld zur entsprechenden Aufmerksamkeit und zum Wohlwollen gesellschaftlich relevanter Gruppierungen und der Öffentlichkeit beitragen.

Die Besetzung der Lenkungsgruppe erfolgt auf personelle Vorschläge der Partner. Die Lenkungsgruppe wird auf 6 Personen (je 2 pro Partner) begrenzt. Die Lenkungsgruppe gibt sich eine Geschäftsordnung.


§ 8 Hoheitliche Aufgaben

Die Partner sind sich darin einig, dass die hoheitlichen Aufgaben innerhalb des „Urwald vor den Toren der Stadt“ bei denjenigen Behörden verbleiben, welche diese Aufgaben derzeit oder – bei eventuellen Änderungen der Rahmenbedingungen – künftig wahrnehmen.


§ 9 Trägerverein

Die Partner sind sich in der Auffassung einig, dass zur Durchsetzung ihrer Ziele in der breiten Öffentlichkeit die Gründung eines Trägervereins sinnvoll und notwendig erscheint. Sie werden einen solchen sich noch gründenden Verein bei der Ausübung seiner Tätigkeiten in ihrem Rahmen unterstützen. Die Initiative zur Gründung eines solchen Trägervereins wird nicht von den Partnern betrieben.


§ 10 Kündigungsrecht

Die Partner räumen sich ein jederzeit mögliches Kündigungsrecht ein. Dieses muss gegenüber den anderen Partnern mit einem Vorlauf von einem Jahr hinsichtlich seiner Wirkung vorgelegt und schriftlich begründet werden. Es beinhaltet auch eine gemeinsam zu treffende Regelung über eventuell dann auftretende inhaltliche, organisatorische, personelle oder finanzielle Konsequenzen aus diesem Kündigungsschritt.

 

Saarbrücken, den 5. Mai 2002

Ulrich HEINTZ, NABU Saarland
Stefan MÖRSDORF, Minister für Umwelt
Michael KLEIN, SaarForst Landesbetrieb